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1. Geschichte des Altertums - S. 59

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Die neue Verfassung und der Krieg mit Porjena. 59 In so ruchloser Weise wurden Lucius Tarquinius und Tullia die Beherrscher von Rom. Lucius Tarquinius führte im Inneren ein gewalttätiges und tyrannisches Regiment, weshalb er den Beinamen Superbus führt. Wie die griechischen Tyrannen, umgab er sich mit einer Leibwache und verfolgte viele Mitglieder des Adels durch Verhaftung, Achtung und Hinrichtung, während er ihre Güter einzog. Den Senat berief er ebensowenig wie die Volksversammlung; die Verfassung des Servius hob er auf. Wie sein Vater, liebte er fürstlichen Glanz und vollendete die großen Bauten, die jener begonnen hatte, insbesondere die Kloaken und den Tempel des kapitolinischen Jupiter. Nach außen breitete er Roms Herrschaft weiter aus als irgend einer seiner Vorgänger. Da wurde die Gewalttat, die sein Sohn Sextus an der tugendhaften Lukretia vollführte, der Anlaß zu seinem Sturze. Lukretia tötete sich selbst; die Römer aber erhoben sich unter Führung des Junius Brutus und stürzten das Königtum. Tarquinius begab sich nach einer Stadt Etruriens. 510. Ii. pie Zeit der römischen Kepuölik. 510—30. 1. Die Zeit der Ständekämpfe und der (Eroberung Italiens. 510-266. Die neue Verfassung iiitb der Krieg mit Porseua. § 61. Die neue Verfassung. Seit dem Sturze der Königsherrfchaft war Rom eine Republik. An Stelle des Königs traten zwei Konsuln Konsuln, als oberste Beamte, als Heerführer und Richter. Ihre Macht war schon deshalb geringer als die der Könige, weil sie sich darein teilen mußten; aber dazu kam, daß sie nur auf ein Jahr gewählt wurden. Nur in Notlagen des Staates schien es richtig, die oberste Gewalt in der Hand eines Mannes zu vereinigen. Dann wählte man einen Diktator, der in un-Diktat»-, umschränkter Weise gebot; aber auch die Machtbefugnis des Diktators dauerte nie länger als sechs Monate. So kam es, daß der größte Einfluß dem Senat zufiel; und da in diesem nur Adlige, Patrizier, saßen, da ferner auch zu Beamten und Priestern nur Adlige gewählt wurden, so Senat, muß man die damalige Verfassung Roms eine aristokratische nennen. Zwar wurde die V o l k s v e r s a m m l u n g regelmäßig berufen; aber auch

2. Geschichte des Altertums - S. 209

1889 - Wiesbaden : Kunze
§. 33, 1. Die Regierung des 2., 3. und 4. römischen Königs. 209 angelegensten. Außer den beiden genannten Ständen gab es noch Sklaven, die nicht rechtsfähig waren, sondern den Patrizierfamilien als Sache angehörten, aber freigegeben werden konnten. Den drei vereinigten Gemeinden entsprechend, zerfiel das patrizische Volk (populus) oder die Gesamtheit der eigentlichen Vollbürger in drei Stämme oder Tribus. Jeder Tribus umfaßte 10 Pflegschaften oder Kurien, jede Kurie 10 Geschlechtsverbände (gentes), jedes Geschlecht 10 Familien; es gab somit 300 Geschlechter und 3000 Patrizierfamilien. Das Haupt der Familie war der Vater; derselbe hatte über Leben und Tod aller Mitglieder volle Gewalt, die nur durch Religion und Sitte, nicht aber durch Gesetz gemildert oder begrenzt war. An seine Stelle trat nach seinem Tode der älteste Sohn. Das Staatsregiment führte der von dem Volke gewählte König, in dessen Händen die oberste priesterliche, militärische, richterliche und vollziehende Gewalt lag. Die Zeichen seiner Würde bestanden in einem goldenen Lorbeerkranz, einem gestickten Purpurmantel, rotledernen Schuhen, einem elfenbeinernen Scepter, das in einen Adler auslief, und dem elfenbeinernen Thronstuhl, wie ihn die etruskischen Stadtkönige besaßen. Zwölf Amtsdiener (Liktoren) waren ihm beigegeben, von welchen jeder ihm als Zeichen der königlichen Gewalt ein Bündel Ruten, die Fasces, mit einem darin befestigten Beile vorantrug. Dem König zur Seite stand der Senat, der sich aus den Häuptern der Geschlechter zusammensetzte und 300 lebenslängliche Mitglieder zählte. Von dem Könige zur Versammlung berufen, bildete er in allen wichtigen Staatsangelegenheiten dessen Beirat. Den Ausschlag gebenden Teil des Staatsregiments bildete die Volksversammlung, die aus den Häuptern der Vollbürgerfamilien bestand und, vom König berufen, in 30 getrennten Kurien zusammentrat. Sie hatte das Recht der Königswahl, der Gesetzgebung und der Beschießung über Krieg und Frieden. Über die von dem Senat vorgelegten Fragen stimmte sie mit Ja oder Nein, worauf die Mehrheit der Kurialstimmen entschied. §. 33. Horn 6is zum Entse ises äönigfums. 1. Die Regierung des zweiten, dritten und vierten Königs. Numa Pompilius 715—672. Nach dem Tode des Romulus übernahm der Senat die Regierung, die je 10 Senatoren 5 Tage lang zu führen hatten. Als aber der Senat dahin strebte, dieselbe zu behalten , verlangte das Volk einen neuen König, und nach einjähriger Saffian! Weltgeschichte I. 6. Auff. v. Ph, Beck. -M

3. Geschichte des Altertums - S. 235

1889 - Wiesbaden : Kunze
§. 39. Der erste punische Krieg 264—241. 235 §. Z9. Der erste punifdie Krieg 264—241. Karthago. An der Küste von Tunis in Nordafrika war um 850 v. Chr. durch die lyrische Königin Dido die Stadt Karthago gegründet worden, deren Bewohner als phönizische Kolonisten auch Pöni oder Punter genannt wurden. Die günstig am Meere gelegene Kolonie blühte durch ausgedehnten Handel zur See rasch auf, machte sich von dem Mutterlande unabhängig und erweiterte durch glückliche Kriege ihre Herrschaft über die Nachbarschaft, über das Mittelmeer und die westlichen Inseln desselben. Uber die Gründung Karthagos erzählt die Sage: Dido war die Schwester des Königs Pygmalion zu Tyrus in Phönizien. Dieser tötete ihren Gemahl Sichäns aus Habsucht, worauf Dido mit ihren Schätzen heimlich das Land verließ und zu Schiffe nach Westen fuhr. Sie landete an der Küste von Tunis in Afrika und bat die Bewohner daselbst, ihr so viel Land abzutreten, als sie mit einer Kuhhaut umspannen könne. Als ihr dieses zugestanden worden war, schnitt sie die Kuhhaut in schmale Streifen und umspannte damit eine große Strecke des Küstenlandes, auf welchem sie 880 Karthago gründete. Die Verfassung Karthagos war eine aristokratische. Der Staat wurde von dem kleinen Rat (Synedrium) geleitet, der aus dreißig lebenslänglichen Mitgliedern des höchsten Adelsstandes gebildet war, wovon zwei, die Suffeten, den Vorsitz führten. Daneben bestand der große Rat, welcher aus hundert Mitgliedern zusammengesetzt war, die aus der Klasse der Reichen jährlich hervorgingen und mit der Überwachung der Gesetze betraut waren. Die Religion der Karthager war der phönizischen verwandt. Ihr Streben war auf Reichtum und Genuß gerichtet; ihr Charakter nach dem Urteil der Römer ein Gemisch von Habsucht und Härte, Treulosigkeit und Grausamkeit. Das Bestreben, die im Westen bereits besetzte fruchtbare Insel Sizilien ganz unter die karthagische Herrschaft zu bringen, verwickelte Karthago zunächst in einen langjährigen Kampf mit Syrakus- Syrakus war damals die bedeutendste der griechischen Kolonien aus der Insel. Von den Korinthern 435 gegründet, hatte sich diese Stadt ähnlich wie Karthago durch umfangreichen Seehandel zu großer Macht aufgeschwungen. Aber in dem Kampf mit Karthago um den Besitz Siziliens war ihr das Glück zeitweise abhold, zumal auch unter ihrer eigenen Bürgerschaft Streitigkeiten ausbrachen, in welchen es einzelnen kühnen Männern gelang, als Tyrannen die Staatsgewalt an sich zu reißen. Der Tyrann G e l o n besiegte die Karthager zwar bei Himera 480, mußte sie aber in ihrem Besitz belassen. Als

4. Geschichte des Altertums - S. 216

1889 - Wiesbaden : Kunze
216 Dritter Abschnitt. Zweiter Zeitraum. und mit seiner ganzen Familie aus Rom verbannt. Das Heer vor Ardea stimmte diesem Beschlusse bei und kehrte heim. Die Königs -würde wurde abgeschafft und Rom in eine Republik verwandelt. Zweiter Zeitraum. Rom als Republik 510—30 v. Chr. §• Z4. Die Orümtung tfec Hepuösifc unic iftre Uecfeitftpng. Die republikanische Verfassung. Nach der Vertreibung der Königsfamilie wurden statt des Königs zwei Konsuln an die Spitze des Staates gestellt, und die von Servius Tullius gegebene Verfassung wurde wieder eingeführt. Die Konsuln wurden auf Vorschlag des Senates von der Volksversammlung jährlich gewählt und traten nach Beendigung des Amtsjahres in ihren früheren Privatstand wieder zurück, wo sie dann auch über ihre Amtszeit zur Rechenschaft gezogen werden konnten. Als die höchsten Staatsbeamten waren die Konsuln mit der königlichen Würde bekleidet, und jedem waren 12 Likören zugeteilt. Sie besaßen die höchste richterliche und vollziehende Gewalt und führten den Oberbefehl (das Imperium) über das Heer. Um in Zeiten der Not rasch ein einheitliches und durchgreifendes Handeln zu ermöglichen, konnte an Stelle der beiden Konsuln sür die Dauer von sechs Monaten ein Diktator gewählt werden, der dann alle obrigkeitliche Gewalt in seinen Händen vereinigte. Getrennt von dem Konsulat war für die Opfer das Amt eines .„Opferkönigs" geschaffen, der alle auf die Staatsreligion und den Kultus bezüglichen Angelegenheiten zu besorgen hatte. Für die Verwaltung des Staatsschatzes wurden jährlich Quästoren gewählt. Die Seele des Staates blieb der Senat, der durch Hinzunahme einiger reicher Plebejer wieder auf 300 lebenslängliche Mitglieder gebracht wurde. Er führte die Aufsicht über den Götterdienst und die Staatsbeamten; er hatte das Recht, neue Gesetzesvorschläge zu machen, die Volksbeschlüsse zu bestätigen und über Krieg und Frieden zu entscheiden. Die Volksversammlung behielt die Rechte, welche die fcrvische Verfassung vorgesehen hatte. Da zu den Staatsämtern und Priesterwürden anfänglich nur Patrizier zugelassen wurden, so war die Republik eine reine Aristokratie. Die ersten Konsuln waren Brutus und Collatinus. Die ersten Kämpfe der Republik. Der vertriebene Tarquinius ließ nichts unversucht, um den verlorenen Königsthron wieder zu er-

5. Das Altertum - S. 70

1907 - Leipzig : Voigtländer
70 Geschichte der Römer. teiligt. Doch hatte die erste Volksklasse bei der Abstimmung mehr als die Hälfte der Stimmen abzugeben, und da diese Klasse aus Patriziern bestand, so blieb die Entscheidung auch ferner bei den Patriziern. 4. Die Stobt Horn (wahrscheinlich — Stromstadt) umfaßte am Ende der Königszeit die ganze Hügelgruppe am linken Tiberufer; sie wurde von der meist brustwehrartigen servianischenmauer geschützt. Den Mittelpunkt bildete der palatinische Hügel, auf dem die Stadt ihren Anfang genommen hatte. Nördlich davon, auf dem kapitolinischen Hügel, erhob sich die von besonderen Mauern umgebene Burg, und ihr gegenüber der mächtige kapitolinische Tempel, dessen drei Zellen die Standbilder der Gottheiten Jupiter, Juno und Minerva umschlossen. Zwischen dem Palatinus und dem Kapitol dehnte sich das Forum aus, das dem religiösen und staatlichen Leben, dem Rechts- und Marktverkehr diente. Dort standen die Tempel des Saturn und des Janus, das Rathaus, die Rednerbühne, die Buden der Händler. Südlich vom palatinus lag im Tale der Zirkus Mdjtmus. Die Straßen der Stadt waren eng und krumm, die öffentlichen Gebäude bestanden aus unansehnlichem Tuffstein, die Privathäuser aus Zachwerk und Lehm. Zwischen der Stadt und dem Tiberfluß lag das Marsfeld, das später zu Volksversammlungen und kriegerischen Übungen biente. (Eine hölzerne Brücke führte aufs rechte Tiberufer. (s. den Stabtplan auf Karte Iv). Zweiter Seitraum. Rom als Republik 510—30 v. Lhr. I. Horns innere und äußere Entwicklung bis zur Unterwerfung von Mittel- und Unteritalien 510—266 v. Chr. § 42. Die Gründung der Republik. 1. Neue Verfassung. Rach der Vertreibung der Tarqutnier würde Begründung das Königtum abgeschafft und Hont eine Republik, 510 v. (Ehr. Die 5reiftaates Regierung tourbe zwei Konsuln übertragen, die immer auf ein 3ahr gewählt wurden und die (Ehrenzeichen der Könige erhielten (§ 41, 3). Senat und Volksversammlung erlangten stärkeren Einfluß. 2. Gefahren der jungen Republik. Huf Anregung des ver-Der« triebenen Königs stifteten der Sage nach vornehme Jünglinge eine Ver- schworung j^mörung, um die Tarquinier in Rom wieder aufzunehmen. Unter

6. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 449

1877 - Leipzig : Teubner
Germanii — ( gedichts von Aratos unter dem Titel Clandn Caesaris Arati Phaenomena, die sich durch dichterischen Schwung und geschickten Versbau auszeichnet und schon, im Alterthume commentirt worden ist. Mit Unrecht hat man sie dem Domitian zugeschrieben. Ausgabe sammt den Scholien von Breysig (1867). — Abhandlung von Zingerle (1867). Germanii, Fsq^ixvloi, persischer Stamm. Rät. 1, 125. Gerrliaei, Fsqq^lol, ein mächtiges, ans Chal-däa eingewandertes Handelsvolk mit der Hauptstadt Gerrha an der Ostküste Arabiens, nicht fern (200 Stadien) vom erythraiischen (persischen) Meerbusen; die Stadt hatte 5 Millien im Umsang. Strab. 16, 766. 778. Tsqovöia (ßovxrj ysqovzcov), der Rath der Alteu, Name der obersten Staatsgewalt in aristokratischen Staaten (s. Bovlij). In Sparta bestand die Gernsia aus achtundzwanzig, mit den beiden Königen, die Stimme und den Vorsitz im Senate hatten, ans dreißig Mitgliedern. Sie mußten das sechzigste Lebensjahr überschritten haben und wurden ans Lebenszeit gewühlt, und es galt, früher wenigstens, für die größte Auszeichnung und höchste Belohnung, der Tugend, in den Senat zu gelangen (aqszrjs d&lov, Demosth. Lept. p. 489.). Seitdem die Trennung der Ho-moien von den übrigen Bürgern eingetreten war, wurden sie natürlich aus den ersteren gewählt. — Die Gerusia war nach Lykurgos' Einrichtung die wichtigste und einflußreichste Staatsbehörde, die Macht der Könige wie die der Ekklesia beschränkend. Schon die Lebenslänglichkeit und Unverantwortlichkeit ihrer Mitglieder gab ihr eine hervorragende Stellung. Ihre Thätigkeit war eine doppelte, einmal eine richterliche über gewisse schwere Vergehungen, die mit Tod oder Atimie bestrast wurden, namentlich über Verbrechen der Könige, sodann eine politische, indem in der Gerusia die dem Volke vorzulegenden Gesetze und Beschlüsse vorberatheu wurden. Eine Bestätigung der Senatsbeschlüsse durch das Volk war im Allgemeinen nothwendig. Mit dem wachsenden Einflüsse des Ephorats, das sich besonders aus die Ekklesia stützte, mußte das Ansehn der Gerusia, an deren Spitze die Könige standen, wie der ly-kurgischen Einrichtungen überhaupt sinken. — Aehn-lich war bei den Kretern die Macht der Gerusia, die auch als ßovl-j bezeichnet wird. Die Zahl der Mitglieder belief sich wahrscheinlich ans 28. Erwählt wurden sie aus den 10 xoöfioi (s. Kreta, 6.) nach tadelsreier Vollendung ihres Amtes. — Die homerischen Geronten sind die „Volksältesten", d. H. die vornehmsten, dem Oberkönige zur Seite stehenden Hänpter der edelsten Familien, wo der Begriff des Alters zurücktritt, wie im senatus in Rom, der signorie in Venedig, bei dem seignenr in Frankreich. Geryönes s. Herakles, 9. dvaöao/iioq,, Aeckervertheilnng, nebst dem Schuldenerlaß (%qemv a.ttov.our]) eine der Maßregeln, die in griechischen Staaten beim Siege des Demos über die herrschende Oligarchie einzutreten pflegten, lieber den weisen und vermittelnden Weg, den Solon, dem Verlangen der Volkspartei nach diesen Maßregeln gegenüber, einschlug, s. lg ä £lcc unter , 5. Real-Lexikon des class. Alterthums. 5. Aust. iesetzgebung. 449 Gesetzgebung. In dem ursprünglichen Zustande des hellenischen Staats wie des Staats überhaupt, erscheinen die Gesetze (voi^ol) nicht als etwas Gewordenes, Werdendes und Veränderliches, sondern als die feste Macht, die den Staat bestimmt, unveränderlich und ohne nachweisbaren Ursprung (s. auch "Aygacpol Der König als Reprä- sentant der Richtergewalt ist der oberste Verwalter und Ailsleger der Gesetze. Wo nach dem allmählichen Absterben der patriarchalischen Staatsform die aus dem Zustande innerer Zerrüttung hervor-gegaugene Bildung neuer Verhältnisse und Beziehungen der staatlichen Elemente unter einander auch neue Gesetze, um die sich trennenden und befeindenden Elemente zu verewigen und zusammenzuhalten, nothwendig machte, war der gewöhnliche Weg der, daß die gesetzgeberische Thätigkeit einem einzelnen, in allgemeinem Vertrauen stehenden Manne übergeben wurde. So finden wir im epizephyrischeu Lokri den Zaleukos, in Katanci Eharondas, in Lakedaimon Lykurgos, in Athen Drakon und Solon durch das Vertrauen ihrer Mitbürger zur Herstellung eines neuen und geordneten Staatswesens berufen (s. auch Aisy-mnetes). Wo nun aber einmal geordnete und gesetzmäßige Zustände vorhanden waren, wurde das Aufheben bestehender und das Einrühren neuer Gesetze sehr erschwert, so auch in dem demokratischen Athen, so lange wenigstens als wirklich das Gesetz und nicht die Willkür der Ekklesia den Staat beherrschte, so lange nicht iprjqji'oaarcc au Stelle der ^o>o-. gesetzt wurden. Die Gesetzgebung war vielmehr nach der solonischen Verfassung der Gewalt der Volksversammlung so weit entnommen, daß in derselben (in der ersten zur Revision der Gesetze bestimmten Versammlung des Jahres) nur etwa mangelhaste Punkte bezeichnet und Wünsche ausgesprochen, Vorschläge gemacht wurden; die Entscheidung fiel dann den ans der Zahl der geschworenen Heliasten entnommenen Nomotheten anheim (s. Demosth. adv. Lept. p. 485.). Ueber das Verfahren vor den Nomotheten, welches dem gerichtlichen Verfahren entsprach, s. ’E%y.lr}-aca. — Eine Hauptstelle über die Entwickelung der römischen Gesetzgebung findet sich in einem Exeurse des Taeitns {ann. 3, 26—28.). Nach ihm war der erste wirkliche Gesetzgeber unter den Römern Servins Tullius, die Vorgänger begnügten sich mit einzelnen Bestimmungen. Doch werden von andern auch schon Gesetze des Romulus und der nächsten Nachfolger mit wörtlichen Citaten erwähnt; man nannte sie im Allgemeinen regiae leges (commentarii regum, Cic. Hab. 5, 15.). Sie sollen von einem Papirius gegen Ende der Kölligszeit (ins Papirianum) gesammelt sein. Einen Kommentar dazu verfaßte Granius Flaecns zur Zeit des Cäsar (liber acl Caesarem de indigita-mentis seriptua). Dion. Hai. 3, 36. Auch Kaiser Claudius suchte noch Gesetze des Königs Tullus Hostilius hervor (Tac. ann. 12, 8.). Die Gesetzgebung des Servins Tullius beruhte aus aristokratischer Grundlage, insofern sie auf dem Unterschied des Vermögens und dem staatlichen Ueber-gewicht der Reichen basirte. Nach Vertreibung der Könige nntrben wieder nur einzelne Gesetze gegen die Uebergriffe bet Patrizier gegeben, die aber boch die Freiheit der Bürger schützten und den Streit der beiden Stände im Ganzen in 29

7. Geschichte des Altertums - S. 29

1917 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Ii. Sparta bis 500. 29 2. Der Rat der Alten (Gerusie = lat. senatus) war die oberste Regierungsbehörde. Er bestand aus 28 über 60 Jahre alten, aus den vornehmsten Geschlechtern gewählten Männern und den beiden Königen als Vorsitzenden. 3. Die Volksversammlung, bestehend aus allen über 30 Jahre alten Vollbürgern, besaß keinen großen Einfluß. Sie wählte die Beamten und entschied über die Anträge des Rates der Alten und über Krieg und Frieden. 4. In späterer Zeit gewannen die höchste Regierungsgewalt die 5 jährlich gewählten Ephoren (d. h. Aufseher); sogar die Könige durften sie vor ihr Gericht fordern. Eine Verfassung ist ihrer Form nach entweder eine Monarchie (griech. mönos == allein, ärchein — herrschen), wenn ein Einziger die Herrschaft im Staate ausübt, oder eine Republik (lat res publica^, wenn die Herrschaft in den Händen von mehreren liegt. Gibt es in einer Republik einen herrschenden Adelsstand, so nennt man sie eine Aristokratie (griech. äristoi = die Vornehmsten, kratein = herrschen) oder auch Oligarchie (griech. öligoi = wenige); übt das ganze Volk die Regierung aus, so ist der Staat eine Demokratie (griech. demos = Volk). Die spartanische Verfassung war also eine Aristokratie (Oligarchie). b) Lebensordnung und Zucht. Die Lebensordnung der Voll -bürger war von der frühesten Kindheit bis zum Grabe durch Gesetze geregelt; sie mußten sich einer strengen Zucht unterwerfen. Schwächliche Kinder wurden gleich nach der Geburt ausgesetzt. Vom 7. bis zum 18. Lebensjahre dauerte die von Staatsbeamten geleitete Erziehung der Knaben und Jünglinge. Das einzige Ziel dieser Erziehung war die Erweckung kriegerischer Tugenden: körperlicher Kraft und Ausdauer, unbedingten Gehorsams und opferfreudiger Vaterlandsliebe. Diesem Ziele dienten die unausgesetzten körperlichen Übungen, die Gewöhnung der Knaben an die Ertragung von Entbehrungen (sie schliefen auf hartem Binsenlager) und Schmerzen (jährlich wurden sie am Altar der Artemis gegeißelt), sowie an die Ehrfurcht vor dem Alter. Auch die Männer lebten ganz dem Staate. Sie speisten nicht

8. Vorderasien und Griechenland - S. 115

1874 - Leipzig : Teubner
- 115 — eine eigenthümliche Weise für Lebenszeit vom Volke gewählt Wenn das Volk versammelt war, begaben sich einige auserlesene Männer in ein benachbartes Gebände, von wo aus sie nicht in die Versammlung sehen, aber die Stimmen der Versammelten hören konnten. Dann wurden die Bewerber nach dem Loose einer nach dem andern schweigend durch die Versammlung geführt. Bei jedem Einzelnen erhob das Volk, je nachdem es ihm mehr oder weniger günstig war, ein stärkeres oder schwächeres Geschrei, und jene eingeschlossenen Männer merkten sich bei dem Ersten, Zweiten und so fort, ohne zu wissen, wem es galt, den Grad des Geschreis. Wem das stärkste Geschrei erscholl, den riesen sie zum Rathsherrn aus. Die Könige waren gewissermaßen nur bte Vollzieher der Beschlüsse des Rathes, in dem sie den Vorsitz hatten. Im Kriege hatten sie bte Anführung, und hier war ihre Gewalt fast unumschränkt; in gewöhnlicher Zeit aber war ihr Einfluß gering. Dagegen würde ihnen nach dem Tode bte größte Ehre zu Theil; man bestattete sie wie Heroen. Wenn der König gestorben war, brachten ausgeschickte Reiter die Trauerhtnbe in das ganze Laub; in der Stadt öerfünbeten Klageweiber den Tod, welche, eherne Becken schlagettb, durch die Straßen zogen. In jebetn Hause mußten wenigstens zwei Personen, ein Mann und eine Frau, Trauerkletber anlegen. Zur Bestattung fanb sich aus ganz Lakonien außer den Spartiaten eine große Zahl von Heloten und Periöken ein. Viele Tausenbe kamen zusammen, Männer und Frauen; sie schlugen sich unter unermeßlichem Wehklagen bte Stirn und priesen den Verstorbenen als den besten König, den sie je gehabt. Nach der Bestattung bauerte bte Trauerzeit noch 10 Tage; es ruhten alle öffentlichen Geschäfte. Unter der Gerusia mit den tietben Königen an der Spitze staub die Bürgergemeinbe, die Volksversammlung der Spartiaten, als der Grunb und Boben aller Macht. „Dem Volke sei Entscheibung und Macht", hieß ein Gesetz des Lykurgos; es entschieb über alle wichtigen Angelegenheiten des Staates. Dahin gehörten die Wahlen der Beamten, Beschlüsse über 8*

9. Griechische und römische Geschichte - S. 10

1913 - Leipzig : Hirt
auf die Dauer nicht zu behaupten; er mute den reichen und vornehmen Mamillen, dem Adel, m den inneren Angelegenheiten Einflu einrumen o Jtc? b/? ^hreramt im Kriege beschrnken. Als spter friedlichere Zustande herrschten, gelang es dem Adel zumeist, der die knigliche Macht zu siegen und sie schlielich zu beseitigen. An die Stelle der Einherr-schaft (Monarchie) trat die Vielherrschaft (Republik). Indem nun die ^ornehmen he Entscheidung der die wichtigsten Angelegenheiten des Gemeinwesens bten, trat die Adelsherrschaft (Aristokratie) ins Leben-vielfach gelang es in der Folgezeit der groen Masse der freien Brger' -5 ^e9imm9 Wt in die Hnde zu bekommen und die Volksherr-schaft (Demokratie) aufzurichten. Es kam nun nicht selten vor, da ein kuhner und kluger Mann, der sich beim niederen Volke beliebt zu machen verstand, mit dessen Hilfe die Alleinherrschaft an sich ri. Ein auf solche Weise hergestelltes Knigtum hie Tyrannis, der König Tyrann. Er mute, um sich in der Gunst des Volkes zu behaupten, mit ganzer Kraft fr das Wohl des Staates sorgen; leicht konnte er oder einer seiner Nach-folger die Volksgunst verlieren, die Tyrannis wurde gestrzt und die Vielherrschaft wiederhergestellt. Trotz der vielen Staaten und der verschiedenen Staatsformen betrach-teten sich die Griechen als ein Volk. Sie waren stolz darauf, Griechen zu fem, und nannten alle Nichtgriechen Barbaren". Sie redeten ja dieselbe Sprache, verehrten dieselben Götter und schtzten alle ihren Homer. Gemeinsame religise Feste und Spiele, unter denen die olympischen am meisten besucht wurden, strkten das Gefhl der Zusammengehrigkeit. crm2\ic olympischen Spiele. Alle vier Jahre fanden in Olympia Festspiele zu Ehren des Zeus statt. Neben dem heiligen Haine mit seinen geweihten Bauwerken (darunter der Zeustempel) und Denkmlern lagen die Pltze fr die krperlichen Wettspiele. Anfnglich ward nur der -wettlauf gebt, dann kam das Pentathlon (= Fnfkampf) auf: es umfate Sprung, Lauf, Diskus- und Speerwurf und Ringen; ferner gab es Faustkampf, Wagen- und Reiterrennen. In den Pausen lieen sich Redner und Dichter hren; Bildhauer und Maler stellten ihre Werke aus. Die hchsten Ehren warteten der mit dem Olivenkranze geschmckten Sieger. Sogar die Zeitrechnung knpfte an die olympischen Spiele an, indem man die Zeit von einer Feier bis zur anderen (eine Olympiade) 77b. zugrunde legte; die Rechnung begann mit dem Jahre 776. , P*.J^n^cr,c $cftc* ^en gemeinsamen Festen hatte jede grere Stadt ihre besonderen, da die Gttersagen in den einzelnen Landschaften verschieden waren und eine jede bestimmte Gottheiten bevorzugte. Eins der bedeutendsten war das groe Fest der Athene, das alle vier Jahre m Achen stattfand. Dramatische und musikalische Auffhrungen wechselten mit Kampfspielen. Dann wurde in glnzendem Festzuge der Gttin ein neues Gewand gebracht, ein Geschenk der athenischen Jungfrauen, in dem sie ihre Geschicklichkeit und Kunst im Weben und Sticken zeigten. Ein

10. Griechische und römische Geschichte - S. 39

1913 - Leipzig : Hirt
20,21 Erste Periode. Begrndung der staatlichen Verhltnisse. 39 Auf dem Kapitolinischen Hgel errichteten sie eine Burg (das Kapitol? und einen Tempel fr die hchsten Götter. Zur Trockenlegung der Smpfe zwischen dem Kapitolinischen und dem Palatinischen Hgel bauten sie breite, gewlbte Kloaken". Das Forum (Versammlungsplatz) und der Circus maximus (Rennbahn) wurden angelegt. Die sieben Hgel wurden mit einer Mauer eingeschlossen lbuntkarte Nr. 4). Tarquiuius der bermtige, der letzte König, erregte durch seine gewaltttige Regierung den Ha des Volkes. Von seinen Verwandten verschonte er nur den Brutus (b. h. der Stumpfsinnige). Als die edle Lukretia von dem Sohne des Knigs beschimpft worden war und sich selbst den Tod gegeben hatte, erhoben sich die Patrizier unter Brutus und strzten das Knigtum. Rom wurde eine Republik. Dem Tarquinins wird die Erwerbung der von einer Sibylle ^Prophetin) in Cnm stammenden Sibyllinischen Bcher, die alte Weissagungen enthielten, zu-geschrieben. Was geschah in Athen in demselben Jahre, in dem der letzte rmische König ge-strzt wurde? 3. Die Verfassung zur Zeit der Könige. Rmische Vollbrger oder Patrizier waren allein die Mitglieder der vornehmen Ratsgeschlechter. Die Plebejer waren die brigen freien Brger und Bauern, die geringere Rechte besaen und gesellschaftlich von den Patriziern streng geschieden waren; nicht einmal Ehen zwischen beiden Stnden waren gltig. Die Klienten waren die Schutzbefohlenen der Patrizier. Die Sklaven betrachtete das Gesetz als vollstndiges Eigentum ihrer Herren; doch war ihr Los durch die Sitte ziemlich gemildert. Die Vollbrger whlten den König, der in Krieg und Frieden die hchste Gewalt hatte, aber durch den Senat (fc>. h. Rat der Alten) und die Volksversammlung vielfach beschrnkt war. Die Zeichen der kniglichen Wrde: die purpurverbrmte Toga, der elfeu-beinerne Stuhl und die Liktoren, die dem Könige die Faszes (Rutenbndel mit Beil? vor-trugen, stammten von den Etruskern. Vergleiche die stndischen Verhltnisse in Sparta und Athen mit denen in Rom! 21. Die Adelsherrschaft, 510 bis 366. 1. Die neue Verfassung. Nach dem Sturze des Knigtums wurden die hchsten Beamten in Krieg und Frieden zwei vom Volke jhrlich gewhlte Konsuln. Auf sie gingen auch die etruskischen Zeichen der knig-lichen Wrde der. Groeu Einflu hatte der Senat, der unter der Leitung der Kon-snln der die Staatsangelegenheiten beriet und beschlo. Er bestand aus 300 Mitgliedern, die von den Konsuln*) aus den bejahrten Vollbrgern auf Lebenszeit ernannt wurden. In Zeiten der Not konnte der Senat, um eine grere Einheit des Handelns zu bewirken, einen Diktator mit der vollen kniglichen Gewalt bekleiden, aber nur auf sechs Monate. *) Vgl. 21, 5 der das Zensorenamt!
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